Der Sonderpädagogische Dienst ist ein unentgeltliches Beratungs-
und Unterstützungsangebot der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Ziel der Beratung ist es, Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf eine angemessene Förderung an der allgemeinen Schule zu ermöglichen.
Die Sonderpädagogen beraten Sie auf Antrag als Erziehungsberechtigte sowie als Lehrkräfte bzw. Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule. Sie sind Experten in den Bereichen Lernen, Sprache, geistige Entwicklung, Verhalten, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören sowie emotionale und soziale Entwicklung.
- Sie als Erziehungsberechtigte stellen einen Antrag auf Beratung durch den Sonderpädagogischen Dienst.
(Antrag auf Beratung und Unterstützung). - Eine Lehrkraft im Sonderpädagogischen Dienst nimmt Kontakt zu Ihnen auf und bespricht in einem ersten Gespräch mit Ihnen die Situation.
- Sie lernt im Anschluss Ihr Kind in unterschiedlichen Situationen kennen und erstellt auf dieser Grundlage eine Empfehlung zur weiteren Förderung.
- Im zweiten Gespräch werden Fördermöglichkeiten sowie ggf. der Einsatz von Hilfsmitteln gemeinsam mit Ihnen erörtert und Maßnahmen festgelegt.
- In einem späteren Gespräch wird gemeinsam mit Ihnen die Wirksamkeit der Fördermaßnahmen überprüft.
- Stellt sich heraus, dass dieses Beratungs- und Unterstützungsangebot in der allgemeinen Schule für Ihr Kind nicht ausreicht,
um dem Bildungsgang der allgemeinen Schule zu folgen, kann ein Antrag auf Prüfung und Feststellung des Anspruchs auf ein
sonderpädagogisches Bildungsangebot gestellt werden:
(Antrag auf Prüfung und Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot)
3.2 Sonderpädagogische Dienste
Die allgemeine Schule wird von sonderpädagogischen Diensten
unterstützt, wenn aufgrund einer Behinderung oder aufgrund besonderer Entwicklungsprobleme ein sonderpädagogischer
Förderbedarf oder jedenfalls deutliche Anhaltspunkte eines solchen Bedarfes vorliegen. Diese Dienste werden im Rahmen der Kooperation der Sonderschulen mit den allgemeinen Schulen
geleistet und von der unteren Schulaufsichtsbehörde im Zusammenwirken
mit den betroffenen Schulen eingerichtet und koordiniert.
Die sonderpädagogischen Dienste werden in den allgemeinen Schulen in
subsidiärer Funktion, insbesondere in folgenden Formen tätig:
- Sie beraten die beteiligten Lehrer und Eltern;
- sie klären den sonderpädagogischen Förderbedarf, und zwar im Rahmen einer kooperativen Diagnostik, in die auch die Eltern, die Lehrer der allgemeinen Schule und gegebenenfalls Vertreter weiterer Fachdisziplinen einbezogen werden;
- sie beteiligen sich an der Förderplanung der allgemeinen Schulen im Zusammenwirken mit den Eltern und gegebenenfalls außerschulischen Leistungs- und Kostenträgern und
- sie leisten im Rahmen des Unterrichts in arbeitsteiligen Verfahren auf gemeinsamer Grundlage eine unmittelbare sonderpädagogische Förderung der betroffenen Schüler, soweit erwartet werden kann, dass die Schüler hierdurch in die Lage versetzt werden, dem Bildungsgang der allgemeinen Schule zu folgen;
- sie unterstützen die Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und Förderkonzepte. Die Wirksamkeit dieser sonderpädagogischen Dienste wird in angemessenen Zeiträumen überprüft und erforderlichenfalls modifiziert. Grundlage hierfür ist eine nachvollziehbare Dokumentation.
(Auszug aus der entspr. Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen vom 1. März
2008)
Barrierefreiheit: Die Dokumente sind wegen ihrer Komplexität nicht barrierefrei darstellbar. Bei Fragen dürfen Sie gerne auf uns zukommen.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf in den Bereichen Hören, Sehen oder körperlich-motorische Entwicklung, die die allgemeinen Schulen und beruflichen Schulen besuchen, können über die sonderpädagogischen Dienste der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren(SBBZ) mit den entsprechenden Förderschwerpunkten Beratung und Unterstützung erhalten.
Über beigefügten Link können Sie den für Sie / für Ihre Region zuständigen sonderpädagogischen Dienst finden:
Stand: 11.10.2022