Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
- Förderung und Eingliederung von Schwerbehinderten
- Vertretung der Interessen der Schwerbehinderten bei der Dienststelle
- Hilfe und Beratung von Schwerbehinderten, Rekonvaleszenten und akut Kranken
- Unterstützung von Beschäftigten bei Anträgen und zur Feststellung einer Behinderung
- Anregungen und Beschwerden entgegennehmen, falls berechtigt, durch Verhandlungen auf eine Erledigung hinwirken
- Unverzügliche und umfassende Unterrichtung durch den Dienstherrn in allen Angelegenheiten, die den Schwerbehinderten berühren
- Anhörung vor einer Entscheidung
Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung hat die gleiche Rechtsstellung gegenüber dem Dienstherrn wie ein Mitglied des Personalrats. (§ 96 Abs. 3 SGB IX)
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Bettina Thum
Beratungen nach Vereinbarung von Dienstag bis Donnerstag. Bitte vereinbaren Sie den Termin per Mail oder telefonisch.
Informationen und Downloads
Barrierefreie Dokumente sind mit einem (b) gekennzeichnet. Bei Fragen dürfen Sie gerne auf uns zukommen.
Wichtige Informationen und Materialien finden Sie zu allen Fragen von A bis Z auf der Homepage der Hauptvertrauenspersonen beim
Kultusministerium unter
www.schwerbehindertenvertretung-schule-bw.de
Datum | Bezeichnung | Typ |
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23.01.2024 | Inklusionsvereinbarung | |
23.01.2024 | Merkblatt Mehrarbeit (b) | |
23.01.2024 | Checkliste Teilhabegespräch (b) |
Stand: 12.10.2022