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Schwerbehindertenvertretung

Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung

  • Förderung und Eingliederung von Schwerbehinderten
  • Vertretung der Interessen der Schwerbehinderten bei der Dienststelle
  • Hilfe und Beratung von Schwerbehinderten, Rekonvaleszenten und akut Kranken
  • Unterstützung von Beschäftigten bei Anträgen und zur Feststellung einer Behinderung
  • Anregungen und Beschwerden entgegennehmen, falls berechtigt, durch Verhandlungen auf eine Erledigung hinwirken
  • Unverzügliche und umfassende Unterrichtung durch den Dienstherrn in allen Angelegenheiten, die den Schwerbehinderten berühren
  • Anhörung vor einer Entscheidung

Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung hat die gleiche Rechtsstellung gegenüber dem Dienstherrn wie ein Mitglied des Personalrats. (§ 96 Abs. 3 SGB IX)

Vertrauensperson der Schwerbehinderten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail oder telefonisch.

Wichtige Informationen und Materialien finden Sie zu allen Fragen von A bis Z auf der Homepage der Hauptschwerbehindertenvertretung unter
www.schwerbehindertenvertretung-schule-bw.de

Stand: 18.12.2024

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