Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
- Förderung und Eingliederung von Schwerbehinderten
- Vertretung der Interessen der Schwerbehinderten bei der Dienststelle
- Hilfe und Beratung von Schwerbehinderten, Rekonvaleszenten und akut Kranken
- Unterstützung von Beschäftigten bei Anträgen und zur Feststellung einer Behinderung
- Anregungen und Beschwerden entgegennehmen, falls berechtigt, durch Verhandlungen auf eine Erledigung hinwirken
- Unverzügliche und umfassende Unterrichtung durch den Dienstherrn in allen Angelegenheiten, die den Schwerbehinderten berühren
- Anhörung vor einer Entscheidung
Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung hat die gleiche Rechtsstellung gegenüber dem Dienstherrn wie ein Mitglied des Personalrats. (§ 96 Abs. 3 SGB IX)
Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail oder telefonisch.
Wichtige Informationen und Materialien finden Sie zu allen Fragen von A bis Z auf der Homepage der Hauptschwerbehindertenvertretung
unter
www.schwerbehindertenvertretung-schule-bw.de
Stand: 18.12.2024