Rechtsstellung
Die Beauftragte für Chancengleichheit ist der Dienststellenleitung unmittelbar zugeordnet und hat ein unmittelbares Vortragsrecht, um die Dienststellenleitung bei der Erfüllung des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) zu unterstützen.
Zuständigkeitsbereich
Das Chancengleichheitsgesetz hat zwei Ziele:
- Die berufliche Förderung von Frauen unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, insbesondere die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen, eine deutliche Erhöhung des Anteils von Frauen in Bereichen, in denen sie geringer repräsentiert sind als Männer, sowie die Beseitigung bestehender Benachteiligungen.
- Hinwirkung auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
Hieraus ergibt sich für die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) folgender Arbeitsbereich:
- Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Umsetzung und Einhaltung des Chancengleichheitgesetzes
- Regelmäßige Durchführung von Dienstbesprechungen mit den Beauftragten für Chancengleichheit und den Ansprechpartnerinnen der zugeordneten Schulen
- Beratung von Teilzeitkräften sowie Familien- und Pflegearbeit Leistenden
- Unterstützung und Beratung der Ansprechpartnerinnen im Zusammenhang mit der Forderung nach familien- und pflegegerechtem Stundenplan, bei der Berücksichtigung der Belange von Teilzeitkräften an den Schulen
- Unterstützung und Beratung der Ansprechpartnerinnen in Fragen der Personalentwicklung
- Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für die Beauftragten für Chancengleichheit und die Ansprechpartnerinnen der zugeordneten Schulen
- Erfahrungsaustausch mit den Beauftragten für Chancengleichheit der anderen Schulaufsichtsbehörden
- Teilnahme an Personalauswahlgesprächen (z.B. bei der Besetzung von Konrektoratstellen im GS-, WRS-, RS-, GMS- und SBBZ-Bereich)
Kontakt
Elena Basche
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An Montagen während der Schulzeit bin ich auch telefonisch im Amt erreichbar.
Stand: 17.09.2024