Frühkindliche und schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf oder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Wie können Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf oder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot am besten gefördert werden? Wo oder wie erreichen sie einen Schulabschluss, der ihren Voraussetzungen und Möglichkeiten entspricht? Diese Fragen lassen sich nicht allgemein beantworten. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass eine am Wohl des einzelnen Kindes orientierte vorschulische und schulische Bildung immer mehrere organisatorische Wege kennt.
Für jedes Kind die beste Lösung finden
Wenn eine Behinderung, Beeinträchtigung, Benachteiligung oder chronische Erkrankung Lebensbedingungen erschwert und erhebliche
Entwicklungs- und Lernprobleme auftreten, kann sonderpädagogische Unterstützung nötig sein.
Es gibt sonderpädagogische Hilfen in allgemeinen Kindertageseinrichtungen und allgemeinen Schulen oder sonderpädagogische Bildung
in Schulkindergärten, allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Sonderpädagogische Beratung, Unterstützung und sonderpädagogische Bildungsangebote basieren auf einer individuellen Lern-
und Entwicklungsbegleitung (ILEB), um den Voraussetzungen des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen gerecht zu werden.
Sonderpädagogische Diagnostik hilft herauszufinden, welchen Beitrag die schulische Bildung für ein höheres Maß an Aktivität und Teilhabe leisten kann und muss. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die an der frühkindlichen und schulischen Bildung und Unterstützung des Kindes oder Jugendlichen beteiligten Personen gemeinsam mit den Eltern den für das Kind besten Bildungsweg suchen.
Die Antragstellung zur Überprüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot erfolgt bis zum 15. Dezember. Dies ermöglicht die Planung eines sonderpädagogischen Angebots für das darauffolgende Schuljahr.
Informationen für Eltern
Barrierefreiheit: Die Dokumente sind wegen ihrer Komplexität nicht barrierefrei darstellbar. Bei Fragen dürfen Sie gerne auf uns zukommen.
Datum | Bezeichnung | Typ |
---|---|---|
13.09.2024 | Elternflyer.pdf | |
23.01.2024 | Ablaufplan Antragstellung.pdf |
Informationen für Schulen
Barrierefreie Dokumente sind mit einem (b) gekennzeichnet. Bei Fragen dürfen Sie gerne auf uns zukommen.
Antrag auf Prüfung und Feststellung
Barrierefreiheit: Die Dokumente sind wegen ihrer Komplexität nicht barrierefrei darstellbar. Bei Fragen dürfen Sie gerne auf uns zukommen.
Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren dienen der Bildung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung
und Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Entsprechende Schulen, die den besonderen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein
sonderpädagogisches Bildungsangebot entsprechen, haben die Zielsetzung ein hohes Maß an Aktivität und Teilhabe an Bildung
und ein selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen.
Kinder mit Behinderungen erhalten von der Geburt bis zum Schuleintritt Förderangebote durch die Frühberatungsstellen und in
Schulkindergärten. Eltern finden hier Beratung und Begleitung.
Weitere Informationen zur
sonderpädagogischen Frühförderung und frühkindlichen Bildung
Weitere
Informationen zu den Schulkindergärten als Bereich der frühkindlichen Bildung
Auch Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren bieten in sogenannten kooperativen Organisationsformen Möglichkeiten des
gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an der allgemeinen Schule an.
Weitere Informationen zur sonderpädagogischen
Bildung erhalten Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.
Jeder Mensch hat das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Entwicklung. Inklusion in allen Lebensbereichen ist eine
Aufgabe von allen und kann nur gemeinsam verwirklicht werden. Mit der Schulgesetzänderung im August 2015 wurde die inklusive Bildung
in den Blick genommen und die Grundlage für deren Umsetzung geschaffen. Dabei wird berücksichtigt, dass Kinder in
unterschiedlichen Entwicklungsabschnitten ihres Lebens unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen benötigen können und
ein Recht auf diese haben.
In inklusiven Bildungsangeboten lernen Kinder mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemeinsam in einem
Klassenverband. Auch Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren bieten in sogenannten kooperativen Organisationsformen
Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an der
allgemeinen Schule an.
Inklusive Bildungsangebote-Elterninformationen
Barrierefreiheit: Die Dokumente sind wegen ihrer Komplexität nicht barrierefrei darstellbar. Bei Fragen dürfen Sie gerne auf uns zukommen.
Datum | Bezeichnung | Typ |
---|---|---|
13.09.2024 | Meldeformular inklusives Bildungsangebot.docx | |
13.09.2024 | Elternflyer.pdf |
Ansprechpartnerin Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Sabine Hofmaier
Sabine.Hofmaier@ssa-lb.kv.bwl.de
(Montag - Freitag, 10.00-14.00 Uhr)
Mitarbeiterinnen Inklusion im Staatlichen Schulamt
Team Region Zentrum/Süd:
Jutta Heckermann
Jutta.Heckermann@ssa-lb.kv.bwl.de
(Montag + Mittwoch 10.00-14.00 Uhr)
Larissa Riedinger
Larissa.Riedinger@ssa-lb.kv.bwl.de
(Montag + Freitag, 10.00-14.00 Uhr)
Monika Landkammer
Monika.Landkammer@ssa-lb.kv.bwl.de
(Mittwoch + Freitag 10.00-14.00 Uhr)
Team Region Nord:
Sabine Hofmaier
Sabine.Hofmaier@ssa-lb.kv.bwl.de
(Montag-Freitag 10.00-14.00 Uhr)
Miriam Vollmer
Miriam.Vollmer@ssa-lb.kv.bwl.de
(Dienstag + Donnerstag 10.00-14.00 Uhr)
Monika Landkammer
Monika.Landkammer@ssa-lb.kv.bwl.de
(Mittwoch + Freitag 10.00-14.00 Uhr)
Berufswegekonferenzen:
Sabrina Kaiser
Sabrina.Kaiser@ssa-lb.kv.bwl.de
(
(Dienstag+ Donnerstag 10.00-14.00 Uhr)
Barrierefreie Dokumente sind mit einem (b) gekennzeichnet.Bei Fragen dürfen Sie gerne auf uns zukommen.
Stand: 14.09.2024