Schulfremdenprüfung
Mit der Schulfremdenprüfung lässt sich der Abschluss der Hauptschule, der Werkrealschule oder auch der Realschule nachholen.
Wer kann sich zur Schulfremdenprüfung anmelden?
- Jede Person, die keine allgemeinbildende Schule mehr besucht.
- Jede Person, die bisher noch keine entsprechende Abschlussprüfung gemacht hat.
- Jede Person, die einmal erfolglos die entsprechende Abschlussprüfung gemacht hat.
- Gymnasialschüler der Klasse 9 bzw. 10, wenn die Versetzung gefährdet ist und man im Fall der Nichtversetzung das Gymnasium
verlassen müsste.
- Jede Person, die den Hauptschulabschluss ohne Englisch gemacht hat und nur im Fach Englisch geprüft werden möchte.
Wann ist Anmeldeschluss?
- Jedes Jahr am 01. März. Dann müssen alle Anmeldeunterlagen schon vollständig beim Schulamt sein.
Wie melde ich mich an?
- Die Anmeldung geht an das Staatliche Schulamt. Informationen und Formulare kann man weiter unten herunterladen.
Wo mache ich die Schulfremdenprüfung?
- Bald nach Anmeldeschluss bekommt man Post vom Schulamt. Darin steht, an welcher Schule die Schulfremdenprüfung stattfindet.
Wie bereite ich mich auf die Schulfremdenprüfung vor?
- Entweder selber zu Hause oder besser an vorbereitenden Institutionen (siehe Informationen).
- Im Internet gibt es ein Vorbereitungsheft zu Deutsch, Mathe, Englisch und auch anderen Fächern (z.B. Stark-Verlag und Hutt-Verlag).
Fragen Sie auch bei den Prüfschulen nach Schulbüchern.
Wer kann mich beraten?
Im Schulamt berät Sie Herr Strobel
Pruefungen@ssa-lb.kv.bwl.de
Vor einem Besuch im Schulamt bitte einen Termin geben lassen!
Informationen des Kultusministeriums: Realschulabschlussprüfung für Schulfremde
Informations- und Anmeldeunterlagen 2025
Barrierefreie Dokumente sind mit einem (b) gekennzeichnet.
Datum | Bezeichnung | Größe/Typ |
---|---|---|
09.09.2025 | Schulfremde HSA, Informationen 2026 | 229 KB |
09.09.2025 | Schulfremde HSA, Präsentationsprüfung 2026 | 125 KB |
21.08.2025 | Schulfremde HSA, Schulbescheinigung Gymnasium | 45 KB |
21.08.2025 | Schulfremde HSA, Anmeldeformular 2026 | 60 KB |
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Für die Meldung zur Schulfremdenprüfung Allgemeine Hochschulreife ist das Regierungspräsidium Stuttgart -
Abteilung Schule und Bildung - zuständig. Bis zum 01. Oktober für die Prüfung im darauf folgenden Jahr müssen
die Unterlagen beim Regierungspräsidium eingereicht werden. Nähere Informationen erhalten Sie
hier.
Stand: 09.09.2025